Darf der Arbeitskollege meiner Frau an ihren Computer, wenn sie bereits gegangen ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur wenn er dazu berechtigt ist.

Aber da E-Mails von Chefs mitgelesen werden darf würde ich sage mal die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu fragen. Die müssten es wissen.

Mein Tipp unter http://www.gutefrage.net/tipp/xp-pc-kurzfristig-sperren würde ich auch mal an den PC versuchen.

Gruß aus Hagen


uwe8888 
Fragesteller
 11.06.2009, 06:57

naja, wenn er berechtigt wäre wärs ja kein Problem, oder wenn er fragen würde, das tut er aber nicht, wenn meine Frau zurückkommt steht er ja auch völlig gehetzt auf ..

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Ich würde den Bildschirmschoner so einrichten, daß er nach sehr kurzer Zeit angeht und dieser nur mit Passworteingabe freigeschaltet werden kann. In Vista einfach rechtsklick auf freie Stelle auf dem Desktop, Anpassen, Bildschirmschoner, Anmeldeseite bei Reaktivierung und die Zeit runterdrehen, bis der Bildschirmschoner aktiviert wird. Alternativ könnte man sich auch immer beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Rechner sperren. In Vista Strg+Alt+Entfernen, Rechner sperren. Das setzt natürlich voraus, daß man ein Passwort hat, das sonst niemand außer evtl. dem Support kennt. Dies muß, wenn man selber keine Rechte dazu hat, vom Support schnell erledigt werden können.

Zusätzlich würde ich noch meine E-Mails verschlüsseln. Auch das müsste der Support einrichten können, wenn man selber dazu keine Rechte oder das Wissen hat.

Meinem Kollegen würde ich zusätzlich noch verbieten, sich an meinen Rechner zu setzen. Wenn er sich nicht dran hält, würde ich den Chef darüber informieren.

Den Kollegen dabei zu filmen/fotografieren würde ich nicht empfehlen, denn das dürfte auch rechtlich problematisch sein. Aber ruhig alle wissen lassen, daß man ihm verboten hat, sich an den Rechner zu setzen.

Ich hoffe bloß, daß der Kollege nicht selbst zum Support gehört, dann könnte es schwierig werden.

ich finds schon grundsätzlich komisch, dass da jeder jedes Passwort kennt. Bei uns gibts da Sicherheitsvorschriften, genaue Bestimmungen, wie ein Passwort zusammegesetzt wird (mit Großbuchstabe, mind. 1 Zahl usw.), um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Ich würde anstelle deiner Frau den Chef ansprechen. Ggf. darauf hinweisen, dass sie ihr Passwort sonst ändert und nicht weitergeben wird.

Passwort ändern und nicht weitergeben!

Emails unterliegen dem Briefgeheimnis. Nur beim begründeten Verdacht auf Zugriff krimineller Seiten (Bsp. Kinderpornografie) darf die Unternehmensleitung (unter Einbeziehung des Betriebsrates) diese lesen. Der Kollege sollte abgemahnt und im Wiederholungsfall fristlos gekündigt werden.


uwe8888 
Fragesteller
 11.06.2009, 07:30

hallo , und genau dazu suche ich ja ie rechtliche grundlage

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tradaix  11.06.2009, 14:55
@uwe8888

§ 206 Abs. 1 und 2 StGB - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt

◦ 1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

◦ 2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder

◦ 3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.

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woher weisst du das?? oder ist es nur eine vermutung?


uwe8888 
Fragesteller
 11.06.2009, 06:54

er wurde bereits mehrfach von meiner Frau erwischt, also keine Vermutung ....er hat immer fadenscheinige Ausreden auf Lager

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