Darf ich entscheiden auf welches Konto der Kindesunterhalt gezahlt wird?

6 Antworten

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Ab 18 bist du volljährig und damit entfällt die Sorgepflicht der Eltern. Du bist selsbt dafür verantwortlich deine Ansprüche zu stellen und deinen Bedarf nachzuweisen. Da deine Mutter nun ebenfalls unterhaltsverpflichtet ist, geht das Geld auch nicht mehr auf ihr Konto. Nur wenn du bestimmst, dass dein Vater seinen Anteil weiterhin an sie zahlen soll, dann muss er das machen.

Als Erstes solltest du aber den Unterhalt neu berechnen lassen. Dafür kannst du das Jugendamt bemühen. Dein Anspruch ergibt sich aus dem Einkommen beider Elternteile und Jeder hat seinen Anteil zu tragen. Sollte ein Elternteil nicht leistungsfähig sein, der andere Elternteil aber den Mindestunterhalt zahlen können, dann ist der nicht leistungsfähige Elternteil erstmal raus...

Also: schreibe deinen Vater an und teile ihm mit, dass der Unterhalt ab sofort auf dein Konto zu gehen hat und er dir bitte seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate zukommen lassen soll, sowie den letzten Steuerbescheid. Das Gleiche sagst du deiner Mutter. Nur mit Vorlage der Unterlagen lässt sich die Haftungsquote ermitteln. Im Gegenzug weist du deinen Eltern deine Bedürftigkeit durch Vorlage der aktuellen Schulbescheinigung nach.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, findet man in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Jeder Elternteil muss nur das zahlen, was er anhand seines eigenen Einkommens zahlen müsste. Bedeutet: ist deine Mutter z.B. nicht leistungsfähig, dann muss er den Anteil deiner Mutter nicht mit übernehmen. Das Kindergeld wird voll angerechnet!

Was deine Mutter nun von dir für Kost und Logis haben möchte, ist wiieder eine ganz andere Sache. Aber anspruch auf die Überweisung des Unterhaltes an sie hat sie auf keinen Fall! Aber bdenke auch: Unterhalt ist kein Taschengeld, sondern dient deinem Lebensunterhalt. Von Miete über Essen und Trinken bis hin zu Klamotten und Freizeit.

Du kannst jetzt bestimmen auf welches Konto der Unterhalt gezahlt wird. Schreib das deinem Vater einfach, weitere Schritte (bis hin zur Pfändung des Unterhalts) brauchst du dir noch nicht zu überlegen, weil er dem wohl nachkommen wird.

Lebst du alleine oder im Haushalt der Mutter? Falls du im Haushalt der Mutter lebst, ist es klar dass sie Mutter den Unterhalt für euer Leben verwendet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Oponn  25.09.2019, 07:17

Was hat das mit der Frage zu tun?

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Der Unterhalt steht Dir zu und nicht deiner Mutter, daher kannst Du ab deinem 18. Geburtstag entstanden wohin überwiesen werden soll. Daa kannst du deinem Vater formlos mitteilen oder ihn per Brief anschreiben und darin die zukünftige IBAN mitteilen.

Ich bezweifle das du Anspruch darauf hast .

Wenn sie sagt es ist okay das du das Geld bekommst ,kann sie auch die Kontonummer ändern .


HansImGlueck178  25.09.2019, 00:43

Tatsächlich ist der Vater verpflichtet den Unterhalt auf ein vom Fragesteller bestimmtes Konto zu überweisen, da er volljährig ist.

Kommt er dem nicht nach, kann der Fragesteller sich den Unterhalt im äußersten Fall sogar per Pfändung besorgen.

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verreisterNutzer  25.09.2019, 00:49
  1. Wer wenn nicht das unterhalsberechtigte Kind sollte sonst Anspruch darauf haben?
  2. Wer ist "Sie" die Mutter? Nein, sie hat keine Möglichkeit mehr in den Vorgang oder den Geldfluss  einzugreifen. Die Verpflichtung der Mutter endet mit erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit des unterhalsberechtigten.
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Kessie1  25.09.2019, 08:18

Ab 18 bekommt er den Unterhalt. Was sie dann davon haben will, ist eine andere Sache! Und sie ist ebenfalls unterhaltsverpflichtet!

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