Braucht man bei einer Gehaltserhöhung schriftliche zusage?
Oder reicht einfach eine mündliche Zusage:
z.B. Chef sagt ok ab 1.08. verdienst du soviel mehr
6 Antworten
Das kommt auf das Unternehmen an. In einem kleinen Handwerksbetrieb wird es selten eine schriftliche Bestätigung geben. Da gibt der Chef seinem Steuerberater oder der Buchhaltung bescheid und das war's. Wenn du da eine schriftliche Bestätigung verlangst, könnte er es als Misstrauen auffassen und das wäre nicht gut.
In größeren Unternehmen wird es immer eine schriftliche Bestätigung geben, die dann in der Personalakte abgelegt wird.
Ist schon richtig, dass es eigentlich eine schriftliche Bestätigung braucht. Aber in einem kleinen Unternehmen wird das meist nicht so genau genommen. Wenn du vor Gericht gingest, um das einzuklagen, hättest du ohne schriftliche Bestätigung oder Zeugen schlechte Karten. Aber ich würde erstmal davon ausgehen, dass dein Chef es ehrlich meint und du im August auch das Geld bekommst.
Wenn du dir unsicher bist, kannst du ihn ja mal ganz vorsichtig und harmlos fragen: "Es ist ja meine erste Gehaltserhöhung und ich kennen mich da noch nicht so gut aus.... gibt es da vorher noch etwas Schriftliches, oder sehe ich es dann in der Gehaltsabrechnung im August"
Ja, so würde ich es auch machen. Wenn die Abrechnung im August nicht richtig ist, kannst du ihn immer noch ansprechen und wenn es ein Versehen war, kann er dir die Erhöhung für August auch im September noch nachzahlen. Ich würde an deiner Stelle auch immer erstmal vertrauen.
Das wird er ja nicht zum Spaß gesagt haben.
Ich würde mal die Abrechnung für den August abwarten und den Chef drauf ansprechen, wenn die Gehaltserhöhung (wider Erwarten) nicht durchgeführt wurde.
Ich habe nie eine schriftliche Zusage bekommen und wurde viel öfters befördert.
Wenn er das schon sagt, dann wird das auch so eintreten.
Mir wurde auch nie gesagt wieviel ich dann verdienen werde, sondern nur daß ich befördert werde.
Wenn du einen Zeugen hattest, dann ist das gut. Normalerweise gelten auch mündliche Verträge.
Vielleicht könntest du deinen Chef ja bitten, die die Lohnerhöhung kurz per E-Mail mitzuteilen.
Spätestens aber mit der Gehaltsabrechnung müsste es sichtbar werden.
Schriftlich ist kein muss.
Ich habe bei meiner ehemaligen Arbeitsstelle auch nichts Schriftlich erhalten, nur Mündlich. Jetzt jedoch Schriftlich in einem anderen Unternehmen.
cool beste Antwort, aber wenn im Arbeitsvertrag steht mündliche Vereinbarungen sind nichtig.
ich misstraue ihn auch nicht also am besten garnicht ansprechen oder?