Arbeitgeber lügt in Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur?

7 Antworten

Ist in der Kündigung von vertragswidrigem Verhalten die Rede?

ich aufschreiben soll wie meine Sicht der Dinge ist

Dann mach' das doch einfach. Da steht dann ggf. Aussage gegen Aussage.

Ideal wäre es, wenn Dir der Arzt, der Dich arbeitsunfähig geschrieben hat, dies attestiert. Dieses Attest der Anhörung beifügen. Das könnte Dich glaubwürdiger erscheinen lassen.

Wenn der Arbeitgeber bei seinen Behauptungen bleibt und diese nicht belegen kann, dann kannst Du ihn anzeigen wegen Verleumdung bzw. wegen übler Nachrede.

Über eine Sperrzeit müssen ggf. die Sozialgerichte entscheiden. Falls eine Sperrzeit verhängt wird, solltest Du zunächst Widerspruch dagegen einlegen.

Zudem bleibt Dir ggf. die Möglichkeit, ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 zur Überbrückung zu stellen:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Auch beim Arbeitslosengeld 2 mußt Du unter den genannten Umständen zunächst mit einer Leistungsminderung rechnen. Aber nicht mit einer Sperrzeit.

So genau kenne ich mich auf dem Gebiet nicht aus, will aber ein bisschen helfen. Offensichtlich zweifelt auch das Arbeitsamt daran, dass Du Dich vertragswidrig verhalten hast. Das wird wohl noch anhand der Aussagen des Arbeitgebers und aufgrund Deiner Aussagen überprüft.

Gegen eine Kündigung während der Probezeit kannst Du nichts machen. Dafür ist es ja eine Probezeit. Du kannst aber vor dem Arbeitsgericht gegen die unwahre Bescheinigung des Arbeitgebers klagen. Dafür brauchst Du keinen Rechtsanwalt und Du kannst Dich selbst dort vertreten.

Falls das Arbeitsamt die Sperrzeit verhängt, kannst Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und evtl. auch dagegen klagen.

häufige Krankmeldungen in der Probezeit, war vorauszusehen, Er hat dir formgerecht gekündigt. ER muss keinen Grund angeben. Hat er auch nicht.

das ich aufgrund von vertragswidrigem Verhalten gekündigt wurde, 

das soll er dir mal näher erklären. Notfalls wirst du dagegen angehen müssen.

Jetzt bekomme ich Post in der ich aufschreiben soll wie meine Sicht der Dinge ist

dann mach das doch

Da bleibt dir nichts anderes übrig als abzuwarten wie die Arbeitsagentur das entscheidet. gegen den Arbeitgeber kannst du nur auf dem Arbeitsgericht vorgehen und ihn zwingen seine Aussage zu belegen.

Bis dahin wirst du bei der Arbeitsagentur Vorschuss beantragen müssen, wenn du den zum Lebensunterhalt benötigst


Marie20fr 
Fragesteller
 11.05.2022, 14:13

Bekomme ich diesen Vorschuss denn überhaupt?

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DerHans  11.05.2022, 14:14
@Marie20fr

Du musst deine "Bedürftigkeit" belegen (Kontoauszug)

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Einfach gleich einen neuen Job annehmen, dann sparst du dir den ganzen Blödsinn mit Ämtern etc.


Kuestenflieger  11.05.2022, 14:36

es gibt ja so viele für schüler ?????

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