Ab wann gilt die 1.50meter 'Abstand halten' nicht mehr?
Es gab's ein Vorfall am Hbf wo am Ende 30 Beamten da waren und die Leute (über 100) zuschauten, aber kein Abstand gehalten haben und ein paar von ihnen keine Maske anhatten (ein paar von den Beamten auch nicht) und ich war auch eine davon... Dennoch finde ich es nicht in Ordnung das ich und noch zwei meiner Familie eine Strafe von 150€ bekommen haben und in diesem Brief steht, daß ich jemanden angegriffen habe und so kein Abstand gehalten habe!!? (ich habe niemanden angegriffen, habe nur versucht Hilfe zuleisten, da ich nicht zuschauen konnte, wie mein Bruder und mein Vater geschlagen werden von einem drogendealer...
So die frage lautet : wie kann ich Widerspruch einlegen und wie kann soll ich das schreiben, das es klar und sachlich formuliert wird? Und gibt es Ausnahmen in bestimmten Fällen?
Danke im voraus 😊
#Paragraf #widerspruch #hilfe #covid19
3 Antworten
falls im konkreten Fall zutreffend, Notwehr als Grund angeben.
Ab wann gilt die 1.50meter 'Abstand halten' nicht mehr?
Da es bei jedem Bundesland, manchmal sogar in jeder Stadt andere Richtlinien gibt, solltest du diese Frage beim zuständigen Ordnungsamt stellen.
Dennoch finde ich es nicht in Ordnung das ich und noch zwei meiner Familie eine Strafe von 150€ bekommen haben und in diesem Brief steht, daß ich jemanden angegriffen habe und so kein Abstand gehalten habe!!?
Das Bußgeld war sicherlich für den nicht eingehaltenen Abstand. Und dagegen kannst du nichts machen.
Ansonsten kann eine Strafe für die Schlägerei nur ein Richter anordnen.
Wie du Widerspruch einlegst steht auf dem Bußgeldbescheid.
(und übrigens: Keine Gleichheit im Unrecht. Eine Argumentation wie "die anderen haben ja auch nicht..." kannste vergessen)