Ab wann gilt die 1.50meter 'Abstand halten' nicht mehr?

3 Antworten

falls im konkreten Fall zutreffend, Notwehr als Grund angeben.

Ab wann gilt die 1.50meter 'Abstand halten' nicht mehr?

Da es bei jedem Bundesland, manchmal sogar in jeder Stadt andere Richtlinien gibt, solltest du diese Frage beim zuständigen Ordnungsamt stellen.

Dennoch finde ich es nicht in Ordnung das ich und noch zwei meiner Familie eine Strafe von 150€ bekommen haben und in diesem Brief steht, daß ich jemanden angegriffen habe und so kein Abstand gehalten habe!!?

Das Bußgeld war sicherlich für den nicht eingehaltenen Abstand. Und dagegen kannst du nichts machen.

Ansonsten kann eine Strafe für die Schlägerei nur ein Richter anordnen.

Wie du Widerspruch einlegst steht auf dem Bußgeldbescheid.

(und übrigens: Keine Gleichheit im Unrecht. Eine Argumentation wie "die anderen haben ja auch nicht..." kannste vergessen)