2x Pause nach dem Abitur?

1 Antwort

Wenn zwischen zwei Ausbildungsabschnitten die Übergangszeit bis zum Beginn einer Ausbildung oder Studium nicht länger als 4 Monate dauert, sollte in dieser Zeit auch weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen, solange das Kind noch unter 25 ist.

Die erste Übergangszeit zwischen Abitur und Beginn des FSJ - hat nichts damit zu tun, durch den Beginn deines FSJ - bis zum Beginn deines Studiums darf es nur nicht länger als 4 Monate dauern.

Dann sollte auch wieder Anspruch in der Übergangszeit bis zum Beginn des Studiums bestehen.